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LSG Niedersachsen-Bremen - Entscheidung vom 01.04.2019

L 2 BA 18/18

Normen:
GKG § 52 Abs. 2

Fundstellen:
NZS 2020, 917

Der Wert des Streitgegenstandes wird für beide Rechtszüge auf 54.000 Euro festgesetzt; die vom Sozialgericht mit Beschluss vom 12. Januar 2018 für das erstinstanzliche Verfahren getroffene Streitwertfestsetzung wird [...]
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