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LAG München - Entscheidung vom 24.01.2019

1 SHa 22/18

Normen:
ArbGG § 48 Abs. 1a
ArbGG § 48 Abs. 1a

Fundstellen:
EzA-SD 2019, 15
LAGE ArbGG 1979 § 48 Nr. 25
ZInsO 2019, 456

Als örtlich zuständiges Gericht wird das Arbeitsgericht München bestimmt. I. Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung durch den Beklagten zu 1 und darüber, ob ein Betriebsübergang [...]
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