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LAG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 25.04.2019

21 Sa 1534/18

Normen:
KSchG § 1 Abs. 2
BGB § 613a
Tarifvertrag Personalvertretung für das Cockpitpersonal von Air Berlin § 74 Abs. 1
KSchG § 17
BGB § 242
KSchG § 1 Abs. 2
BGB § 613a
TV Personalvertretung für das Cockpitpersonal von Air Berlin § 74 Abs. 1
KSchG § 17
BGB § 242
BGB §130 Abs. 1

Fundstellen:
EzA-SD 2020, 4
ZInsO 2019, 1857

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 18. Juli 2018 - 24 Ca 1201/18 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. II. Die Revision wird hinsichtlich des Kündigungsschutzantrages [...]
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