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KG - Entscheidung vom 01.07.2019

2 AR 26/19

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
GVG § 72a
GVG § 119a

Die allgemeinen Zivilkammern des Landgerichts Berlin werden als funktional zuständige Spruchkörper bestimmt. I. Die klagende Versicherung macht gegen die Beklagte einen Schadensersatzanspruch aus übergangenem Recht [...]
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