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EuGH - Entscheidung vom 04.09.2019

C-473/18

Normen:
AEUV Art. 267
VO (EG) 883/2004 Art. 68 Abs. 2
VO (EG) 987/2009 Art. 90
Beschluss Nr. H3 v. 15.10.2009 Nr. 2

Fundstellen:
AuR 2019, 488
FamRZ 2020, 248
NZS 2020, 165
ZAR 2020, 43

1. Bei der Währungsumrechnung von Kindergeld zur Bestimmung eines etwaigen Unterschiedsbetrags gemäß Art. 68 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur [...]
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