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EuG - Entscheidung vom 11.09.2019

T-721/17

Normen:
AEUV Art. 263
AEUV Art. 296 Abs. 2
Beschluss 2014/145/GASP
DVO (EU) 2017/1417
VO (EU) 269/2014

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Herr Sergey Topor-Gilka und die OOO WO Technopromexport tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten, die dem Rat der Europäischen Union entstanden sind. 3. Die Bundesrepublik [...]
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