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BGH - Entscheidung vom 19.03.2019

IV ZR 216/16

Normen:
ZPO § 552a S. 1

BGH, Beschluss vom 19.03.2019 - Aktenzeichen IV ZR 216/16

DRsp Nr. 2019/5634

Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung der Revision

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28. Juli 2016 wird gemäß § 552a Satz 1 ZPO auf seine Kosten zurückgewiesen.

Streitwert: bis 3.000 €

Normenkette:

ZPO § 552a S. 1;

Gründe

Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision liegen nicht vor. Das Rechtsmittel hat auch keine Aussicht auf Erfolg. Zur Begründung verweist der Senat auf den Hinweisbeschluss vom 14. November 2018. Die Stellungnahme des Klägers vom 21. Januar 2019 hat dem Senat vorgelegen. Sie gibt keinen Anlass für eine weitere Begründung.

Vorinstanz: LG Düsseldorf, vom 10.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 428/11
Vorinstanz: OLG Düsseldorf, vom 28.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen I-4 U 121/14