BGH, Beschluss vom 14.08.2019 - Aktenzeichen 5 StR 348/19
DRsp Nr. 2019/13948
Absehen von der Einziehung der beiden Mobiltelefone
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 7. März 2019 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Einziehung der "zwei Mobiltelefone Samsung" entfällt.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Vorinstanz: LG Lübeck, vom 07.03.2019
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