BFH, vom 10.07.2019 - Aktenzeichen X R 22/17
DRsp Nr. 2020/95026
Gewerblicher Grundstückshandel, Fremdvergleich, Gestaltungsmissbrauch, Nahe Angehörige, Zurechnung, Rücklage
Rechtsfrage: Wem ist ein Gewerbebetrieb (gewerblicher Grundstückshandel in Gestalt einer Baulandvermarktung) zuzurechnen, wenn die wirtschaftlichen Grundlagen hierfür (Grundstücke) von einem Angehörigen (Landwirt) zivilrechtlich wirksam, aber u.U. nicht fremdüblich übertragen wurden und dieser aufgrund der Übertragung eine Rücklage nach § 6b EStG bilden will?
Hinweise:
Zulassung durch BFH
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 10.07.2019, Zurückverweisung
Vorinstanz: FG Niedersachsen, vom 07.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 11031/14
Fundstellen
BFH-anhängig [erledigt] - Liste 2020/01/20
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