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VGH Bayern - Entscheidung vom 04.09.2018

22 ZB 18.1165

Normen:
§ 124a Abs. 4 S. 2
VwGO § 124a Abs. 4 S. 2
VwGO § 124a Abs. 4 S. 2
GewO § 35 Abs. 1 S. 1

I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 20.000 Euro festgesetzt. I. 1. Der [...]
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