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VGH Bayern - Entscheidung vom 09.01.2018

19 CE 17.2247

Normen:
AufenthG § 60a Abs. 2 S. 4
AufenthG § 60a Abs. 2 S. 4
GG Art. 6
AufenthG § 60a Abs. 2 S. 4

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt. Die Beschwerde des [...]
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