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VGH Bayern - Entscheidung vom 30.11.2018

10 ZB 18.2471

Normen:
VwGO § 152a Abs. 1 S. 1
GG Art. 6 Abs. 1
GG Art. 103 Abs. 1
EMRK Art. 8
AufenthG § 11 Abs. 2 S. 1
AufenthG § 53 Abs. 1
AufenthG § 53 Abs. 2
AufenthG § 55 Abs. 1 Nr. 4
VwGO § 152a Abs. 1 S. 1
GG Art. 6 Abs. 1
GG Art. 103 Abs. 1
EMRK Art. 8
AufenthG § 11 Abs. 2 S. 1
AufenthG § 53 Abs. 1
AufenthG § 53 Abs. 2
AufenthG § 55 Abs. 1 Nr. 4
AufenthG § 11 Abs. 2 S. 1

I. Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Mit der Anhörungsrüge erstrebt der Kläger die Fortführung des Verfahrens über seinen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das [...]
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