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VGH Bayern - Entscheidung vom 05.12.2018

10 C 18.2396

Normen:
GKG § 52 Abs. 1
GKG § 52 Abs. 2
GKG § 66 Abs. 6 S. 1
GKG § 68 Abs. 1
GKG § 68 Abs. 3
StPO § 81b Alt. 2
GKG § 52 Abs. 1
GKG § 52 Abs. 2
GKG § 66 Abs. 6 S. 1
GKG § 68 Abs. 1
GKG § 68 Abs. 3
StPO § 81b Alt. 2
GKG § 52 Abs. 1
GKG § 52 Abs. 2
GKG § 66 Abs. 6 S. 1
GKG § 68 Abs. 1
GKG § 68 Abs. 3
StPO § 81b Alt. 2

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 und 3 GKG zulässige und auch ohne Prozessbevollmächtigten wirksam eingelegte (§ 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Abs. 5 Satz 1 GKG ) Streitwertbeschwerde des [...]
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