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VGH Bayern - Entscheidung vom 08.03.2018

12 C 17.2574

Normen:
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
VwGO § 54 Abs. 1
ZPO § 45 Abs. 1
ZPO § 47 Abs. 1
ZPO § 240 S. 1
InsO § 21 Abs. 2 Nr. 3
InsO § 35
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
VwGO § 54 Abs. 1
ZPO § 45 Abs. 1
ZPO § 47 Abs. 1
ZPO § 240 S. 1
InsO § 21 Abs. 2 Nr. 3
InsO § 35
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
VwGO § 54 Abs. 1
InsO § 21 Abs. 2 Nr. 3
InsO § 35
ZPO § 240 S. 1

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die zulässige Beschwerde, mit der der Antragsgegner sich gegen die mit Beschluss des Verwaltungsgericht München [...]
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