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VGH Bayern - Entscheidung vom 19.12.2018

20 N 16.546

Normen:
VwGO § 118 Abs. 1

Das Urteil vom 27. September 2018 wird im Tatbestand wie folgt berichtigt: Auf Seite 4 muss es in Randnummer 6 statt 'vom 15. März 2015' heißen 'vom 23. März 2015'. Nach § 118 Abs. 1 VwGO sind Schreibfehler, [...]
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