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VGH Bayern - Entscheidung vom 12.06.2018

22 CS 17.2291

Normen:
VwGO § 119
ZPO § 314
VwGO § 119
ZPO § 314
VwGO § 119
VwGO § 122 Abs. 1
ZPO § 314 S. 1

Der Antrag wird abgelehnt. Der Antrag, gemäß §§ 119 , 122 Abs. 1 VwGO die Sachverhaltsdarstellung im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Mai 2018 (22 CS 17.2291 - juris) zu berichtigen, ist als unzulässig [...]
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