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VG Karlsruhe - Entscheidung vom 28.02.2018

A 3 K 12188/17

Normen:
RVG § 30 Abs 2
RVG § 30 Abs. 2

Der Gegenstandswert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. 1. Nach § 33 Abs. 1 RVG setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss fest, wenn es - wie hier [...]
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