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VG Karlsruhe - Entscheidung vom 16.08.2018

3 K 15727/17

Normen:
APrOJuHeErz § 33 Abs. 1 Nr. 3
APrOJuHeErz § 33 Abs. 1 Nr. 3

Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung 'staatlich anerkannte Erzieherin, Schwerpunkt Jugend- und Heimerziehung' zu erteilen. Der Bescheid des Regierungspräsidiums [...]
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