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VG Karlsruhe - Entscheidung vom 17.05.2018

9 K 16661/17

Normen:
GG Art. 33 Abs. 2
Leitlinien des Innenministeriums Baden-Württemberg zur Dienst- und Zivilkleidung sowie zum äußeren Erscheinungsbild der Polizei Baden-Württemberg
GG Art. 33 Abs. 2

Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 7.492,68 € festgesetzt. I. Die Beteiligten streiten sich darüber, ob zwei Tätowierungen der Antragstellerin im [...]
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