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VG Freiburg - Entscheidung vom 31.07.2018

4 K 2767/16

Normen:
GKG § 52 Abs. 3 S. 2
GKG § 52 Abs. 3 S. 2

Der Gegenstandswert wird auf 3.150,- EUR festgesetzt. Die Festsetzung des Gegenstandswert beruht auf § 33 RVG i.V.m. §§ 39 , 52 Abs. 1 und 3 GKG . Mit dem Hauptantrag begehrt die Klägerin die Übernahme der im Juli 2016 [...]
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