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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 17.05.2018

12 B 197/18

Normen:
SGB VIII § 35a Abs. 1 S. 1 Nr. 1-2
SGB VIII § 35a Abs. 1a

Der angegriffene Beschluss wird geändert. Die Antragsgegnerin wird im Wege einstweiliger Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache einen entsprechend qualifizierten [...]
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