Das Oberverwaltungsgericht ist für die Entscheidung des Rechtsstreits sachlich zuständig Aufgrund der Rüge des Beklagten entscheidet der Senat gemäß § 83 Satz 1 VwGO i. V. m. § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG vorab über die [...]
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