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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 08.08.2018

4 B 441/18

Normen:
GewO § 33i
GlüStV § 29 Abs. 4
GlüStV AG § 16 Abs. 2 S. 2

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 15.3.2018 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des [...]
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