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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 16.05.2018

19 A 2001/16

Normen:
GG Art. 5 Abs. 3
JuSchG § 21 Abs. 7

Fundstellen:
ZUM-RD 2018, 658

Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Entscheidung Nr. 6055 der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien vom 9. April 2015 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen. [...]
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