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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 22.01.2018

11 A 1450/16

Normen:
StrWG NRW § 18
StrWG NRW § 19a
StrWG NRW § 18
StrWG NRW § 19a
Sondernutzungssatzung § 10 Abs. 1 Buchst. c)
VwGO § 108 Abs. 1
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, 3
StrWG NRW § 18
StrWG NRW § 19a

Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 1.848,00 Euro festgesetzt. Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. [...]
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