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OVG Hamburg - Entscheidung vom 28.06.2018

1 Bf 92/17.A

Normen:
VwGO § 58 Abs. 2
VwGO § 60
AsylG § 31 Abs. 1 S. 4 Halbs. 1
RL 2005/85/EG Art. 10 Abs. 1 lit. e)
RL 2013/32/EU Art. 12 Abs. 1 lit. f)
VwGO § 58 Abs. 2
VwGO § 60
AsylG § 31 Abs. 1 S. 4 Hs. 1
RL 2005/85/EG Art. 10 Abs. 1 Buchst. e)
RL 2013/32/EU Art. 12 Abs. 1 Buchst. f)
VwGO § 58 Abs. 2
VwGO § 60
AsylG § 31 Abs. 1 S. 4 Hs. 1
RL 2005/85/EG Art. 10 Abs. 1 Buchst. e)
RL 2013/32/EU Art. 12 Abs. 1 Buchst. f)

Die Berufung des Klägers gegen das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 31. März 2017 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg wird zurückgewiesen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen [...]
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