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OLG Rostock - Entscheidung vom 09.02.2018

20 AR 1/18

Normen:
RVG § 51 Abs. 1 S. 1
StGB § 57a

Der Antrag des Rechtsanwalts xxx, ihm für seine Tätigkeit als Pflichtverteidiger des Verurteilten xxx im Überprüfungsverfahren nach § 57a Abs. 1 StGB - 11 StVK 516/17 LG Rostock - eine Pauschgebühr zu bewilligen, wird [...]
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