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OLG München - Entscheidung vom 31.10.2018

34 Wx 448/17 Kost

Normen:
ErbbauRG § 12 Abs. 1 Sätze 1 und 2
GNotKG § 45 Abs. 3
GNotKG § 47 S. 2
GNotKG § 49 Abs. 2
GNotKG § 51 Abs. 1 S. 2
GNotKG § 51 Abs. 3
GNotKG § 53 Abs. 1 S. 1
KostO a.F. § 21
KostO a.F. § 30 Abs. 1
ErbbauRG § 12 Abs. 1 S. 1-2
GNotKG § 45 Abs. 3
GNotKG § 47 S. 2
GNotKG § 49 Abs. 2
GNotKG § 51 Abs. 1 S. 2
GNotKG § 51 Abs. 3
GNotKG § 53 Abs. 1 S. 1
KostO a.F. § 21
KostO a.F. § 30 Abs. 1

I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 11. Dezember 2017 dahin abgeändert, dass der Geschäftswert für das Vorkaufsrecht am Erbbaurecht auf [...]
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