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OLG Köln - Entscheidung vom 06.02.2018

2 Wx 276/17

Normen:
EuErbVO Art. 65 Abs. 2
DVO (EU) Nr. 1329/2014 der Europäischen Kommission vom 9.12.2014 Art. 1 Abs. 4
AEUV Art 267 Abs. 2
EuErbVO Art. 65 Abs. 2
DVO (EU) Nr. 1329/2014 der Kommission vom 09.12.2014 Art. 1 Abs. 4
AEUV Art. 267 Abs. 2
AEUV Art. 267 Abs. 2
EuErbVO Art. 65 Abs. 2
DVO (EU) Nr. 1329/2014 der Europäischen Kommission vom 09.12.2914 Art. 1 Abs. 4

Fundstellen:
FamRZ 2018, 960
ZEV 2018, 340

I. Das Beschwerdeverfahren wird bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über die nachfolgende Vorlagefrage ausgesetzt. II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wird gemäß Art. 267 Abs. 2 [...]
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