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OLG Köln - Entscheidung vom 30.04.2018

2 W 10/18

Normen:
ZPO § 93

Fundstellen:
BauR 2019, 292
ZInsO 2018, 1698

1. Die rechtsunterzeichnende Einzelrichterin überträgt das Verfahren zur Entscheidung an den Senat, weil die Rechtsache grundsätzliche Bedeutung hat (§ 568 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ZPO ). 2. Die sofortige Beschwerde des [...]
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