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OLG Hamm - Entscheidung vom 27.11.2018

4 RVs 156/18

Normen:
StPO § 345 Abs. 2
StPO § 345 Abs. 2

Die Revision wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Angeklagte (§ 473 Abs. 1 StPO ). Die Revision des Angeklagten gegen das seine Berufung nach § 329 Abs. 1 StPO verwerfende [...]
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