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OLG Hamm - Entscheidung vom 25.06.2018

32 SA 67/17

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
ZPO § 29
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
ZPO § 29

Als örtlich zuständiges Gericht wird das Landgericht Stuttgart bestimmt. I. Die Klägerin nimmt die Beklagten als Gesamtschuldner auf Schadensersatz in Höhe von 153.734,94 € sowie weiterer 2.743,43 € (jeweils nebst [...]
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