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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 26.02.2018

14 SV 3/18

Normen:
ZPO § 35
ZPO § 281
ZPO § 35
ZPO § 281

Das Amtsgericht Fritzlar wird als das örtlich zuständige Gericht bestimmt. I. Die in Stadt1 geschäftsansässige Klägerin nimmt die in Stadt2 und damit im Amtsgerichtsbezirk Fritzlar mit einer Niederlassung [...]
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