I. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 27.09.2017 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 12.10.2017, Az.: 12 O 216/15, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO [...]
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