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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 16.05.2018

L 11 SF 2/17 EK KN

Normen:
GVG §§ 198 ff.
GVG § 198 Abs. 6 Nr. 1
EMRK Art. 6 Abs. 1
GG Art. 19 Abs. 4
GG Art. 2 Abs. 1
GG Art. 20 Abs. 3

Das beklagte Land wird verurteilt, dem Kläger eine Entschädigung von 700,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.01.2017 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. [...]
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