Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 65.000 EUR festgesetzt. Nach § 197a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. §§ 63 Abs. 2 S. 1, 52 Abs. 1 GKG ist in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, soweit [...]
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