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LSG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 18.05.2018

L 24 KA 67/17 ER

Normen:
SGG § 86b Abs. 1 S. 1
SGB V § 89

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der erhobenen Anfechtungsklage wird abgelehnt. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt. I. [...]
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