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LSG Bayern - Entscheidung vom 19.07.2018

L 11 AS 329/18 B ER

Normen:
RL 2004/38/EG Art. 7 Abs. 3

I. Der Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 28.02.2018 wird aufgehoben, soweit der Antragsgegner zur vorläufigen Zahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts über Juni 2018 hinaus verpflichtet worden [...]
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