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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 25.09.2018

L 11 KR 1212/18

Normen:
SGG § 67
SGG § 72 Abs. 1
SGG § 151 Abs. 1
SGG § 202 S. 1
ZPO § 227 Abs. 1
BGB § 104 Nr. 2

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 22.02.2018 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Streitig ist [...]
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