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LAG Nürnberg - Entscheidung vom 30.05.2018

2 Sa 55/18

Normen:
Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und den Gewerkschaften ver.di und dbb vom 29.04.2010 i.d.F. vom 29.04.2016 § 2
Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und den Gewerkschaften ver.di und dbb vom 29.04.2010 i.d.F. vom 29.04.2016 § 4
ATZG § 3 Abs. 1 Nr. 3
TV FlexAZ zwischen der VKA und den Gewerkschaften ver.di und dbb v. 29.04.2010 (i.d.F.v. 29.04.2016) § 2
TV FlexAZ zwischen der VKA und den Gewerkschaften ver.di und dbb v. 29.04.2010 (i.d.F.v. 29.04.2016) § 4
ATZG § 3 Abs. 1 Nr. 3
GG Art. 3 Abs. 1
BGB § 151
BGB § 242
BGB § 611a
TV-FlexArbZ-VKA § 2 Abs. 1 Buchst. b)
TV-FlexArbZ-VKA § 4 Abs. 1
TV-FlexArbZ-VKA § 4 Abs. 2
AltTzG § 3 Abs. 1 Nr. 3

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Aschaffenburg - vom 19.10.2017, Az. 11 Ca 661/17, in Ziffern 1 und 3 abgeändert. 2. Die Klage wird hinsichtlich des Klageantrags [...]
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