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LAG Köln - Entscheidung vom 16.03.2018

11 Ta 258/17

Normen:
RVG § 11 V
RVG § 11V

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 12.09.2017 - 1 Ca 1416/14 - wird zurückgewiesen. Beschwerdewert: 2.731,05 €. Die gemäß den §§ 11 Abs. 2 [...]
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