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LAG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 21.12.2018

21 Ta 1552/18

Normen:
ArbGG § 48 Abs. 1
GVG § 17a
Sekundierungsgesetz
ArbGG § 48 Abs. 1
GVG § 17a
SekG

Fundstellen:
AuR 2019, 142

I. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 21. Juni 2018 - 27 Ca 4642/18 - abgeändert: Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen wird für zulässig erklärt. II. [...]
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