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LAG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 24.05.2018

17 Sa 105/17

Normen:
BGB § 613a
ZPO § 265 Abs. 2
ZPO § 325 Abs. 1
KSchG § 9 Abs. 1 S. 2
BGB § 613a
ZPO § 265 Abs. 2
ZPO § 325 Abs. 1
KSchG § 9 Abs. 1 S. 2
GG Art. 103 Abs. 1
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 3. Alt.
KSchG § 1 Abs. 3 S. 1-2
KSchG § 9 Abs. 1 S. 3
KSchG § 14 Abs. 2
BGB § 613a Abs. 1 S. 1
ZPO § 67
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
ZPO § 265 Abs. 2 S. 1-3
ZPO § 533

Fundstellen:
EzA-SD 2018, 3

1. Die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 16. August 2017 - 17 Ca 6322/16 - wird zurückgewiesen. 2. Die Anschlussberufung der Beklagten zu 2) wird als unzulässig verworfen. [...]
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