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KG - Entscheidung vom 14.03.2018

2 AR 6/19

Normen:
GVG § 72a
EGGVG § 40a
ZPO § 281 Abs. 2 S. 4

Die allgemeinen Zivilkammern des Landgerichts Berlin werden als funktional zuständige Spruchkörper bestimmt. I. Der Kläger nimmt den Beklagten in dessen Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der L##### [...]
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