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KG - Entscheidung vom 28.09.2018

2 AR 50/18

Normen:
GVG § 72a S. 1 Nr. 2
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
BGB § 781

Die Zivilkammer 29 des Landgerichts Berlin wird als Kammer für Streitigkeiten aus Bau- und Architektenverträgen als funktional zuständiger Spruchkörper bestimmt. Die Beklagte beauftragte die Klägerin im Oktober 2013 [...]
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