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FG München - Entscheidung vom 25.07.2018

4 K 1028/18

Fundstellen:
EFG 2018, 1723
ZEV 2018, 679

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Streitig ist, ob der Beklagte den Antrag des Klägers auf abweichende Festsetzung der Erbschaftsteuer aus Billigkeitsgründen [...]
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