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FG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 18.12.2018

11 K 2208/17

Normen:
AO § 124 Abs. 1 S. 1
VwZG § 9 Abs. 1 Nr. 1-2

1. Der Einfuhrabgabenbescheid vom 20. Januar 2012 und die Einspruchsentscheidung vom 23. Juni 2017 werden aufgehoben. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig [...]
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