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EuGH - Entscheidung vom 01.03.2018

C-76/17

Normen:
AEUV Art. 30
AEUV Art. 110

Das Unionsrecht, insbesondere Art. 30 AEUV , ist dahin auszulegen, dass der Abgabenpflichtige, der eine Abgabe zollgleicher Wirkung, die mit dieser Vorschrift unvereinbar ist, tatsächlich getragen hat, selbst dann die [...]
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