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EuG - Entscheidung vom 05.02.2018

T-611/15

Normen:
VO (EG) Nr. 1049/2001
AEUV Art. 101

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Edeka-Handelsgesellschaft Hessenring mbH trägt die Kosten. Sachverhalt Die Klägerin, die Edeka-Handelsgesellschaft Hessenring mbH, ist ein Unternehmen, das im Wesentlichen im Land [...]
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