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EuG - Entscheidung vom 06.07.2018

T-492/15

Normen:
Verfahrensordnung des Gerichts Art. 45 Abs. 1 Buchst. c)
Verfahrensordnung des Gerichts Art. 44

1. Frau Nicole Robins wird gestattet, in der mündlichen Verhandlung die englische Sprache zu verwenden. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten. Mit Klageschrift, die am 26. August 2015 bei der Kanzlei des [...]
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